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One Stop Shop und die neue Lieferschwelle bei Fernverkäufen

DreamRobot 2 DATEV erhält ADD ON Lieferschwelle | OSS

Online-Händler können sich seit dem 01. April 2021 zum neuen One Stop Shop Verfahren anmelden. Dabei unterstützt Sie DreamRobot 2 DATEV mit dem neuen ADD ON Lieferschwelle | OSS weiterhin bei der korrekten Finanzbuchhaltung. Welche Änderungen das OSS mit sich bringt, wer es nutzen kann und welche Vorteile es hat, erklärt Ihnen Johannes Seidel von JERA.

Zum 01. Juli wird die bisher bekannte Lieferschwelle außer Kraft gesetzt. An ihre Stelle tritt die One Stop Shop (OSS)-Regelung. Für DreamRobot-Kunden liefert die JERA FIBU-Schnittstelle DreamRobot 2 DATEV das nötige ADD ON Lieferschwelle | OSS, damit Online-Händler das OSS problemlos nutzen können.

Wer im Online-Handel international agiert, für den steht ab dem 01. Juli 2021 eine Änderung hinsichtlich seiner Fernverkäufe an. Bisher galt die Lieferschwelle nach §3c UStG. Diese Regelung wird durch das One Stop Shop (OSS-)Verfahren ersetzt und bringt für Händler einige Erleichterungen mit sich, aber auch neue Anforderungen an die Finanzbuchhaltung.

OSS in drei Fällen für inländische Online-Händler relevant

One Stop Shop bietet Unternehmen die Möglichkeit, notwendige bürokratische Schritte an einer einzigen Stelle abzuwickeln. Damit entfallen weitgehend einzelne Umsatzsteuermeldungen in belieferte Länder. Ob ein inländischer Online-Händler das OSS nutzen kann, hängt davon ab, ob er eine dieser Voraussetzungen erfüllt:

  1. Wenn Sie Dienstleistungen an Privatpersonen in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erbringen, in denen Ihr Unternehmen nicht ansässig ist.
  2. Wenn Sie innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren tätigen.
  3. Wenn Sie eine elektronische Schnittstellen zur Verfügung stellen, mit der Sie die Lieferung von Waren innerhalb eines Mitgliedstaats durch einen nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen unterstützen. Mit dieser Schnittstelle werden Sie behandelt, als wenn Sie die Waren selbst geliefert hätten.

Lieferschwelle ändert sich

Am OSS-Verfahren können darüber hinaus nur Online-Händler teilnehmen, die einen Mindestumsatz von 10.000 Euro netto im europäischen In- und Ausland insgesamt pro Jahr erzielen. Dabei gilt diese Lieferschwelle nicht mehr je Land, sondern bezieht sich auf die gesamte EU! Somit werden Online-Händler in dem Moment in allen EU-Ländern steuerpflichtig, wenn sie in nur einem EU-Land die 10.000 Euro Umsatz erlöst haben. Dann müssen sie die Umsatzsteuer in den Ländern abführen, in die sie geliefert haben.

Zentrale Steuerregistrierung und quartalsweise Meldung

Mit dem One Stop Shop-System brauchen Online-Händler sich nicht mehr in jedem dieser Länder einzeln steuerlich registrieren. Sie melden stattdessen die Umsätze an das Bundeszentralamt für Steuern, welches die Umsatzsteuern gesammelt an die jeweiligen Länder abführt. Wer sich für das sogenannte OSS-Verfahren anmelden kann und dieses nutzt, muss darauf achten, dass er die direkte Registrierung nicht mit dem OSS kombiniert. Somit müssen Online-Händler, die künftig über OSS Umsatzsteuern anmelden, ihre bestehende Steuernummer deregistrieren. Einzige Ausnahme: Sie nutzen EU-Lager. Dann wird die bestehende Steuernummer weiterhin für die Anmeldung der Warenverbringung und der lokalen Umsätze benötigt.

Die Umsatzsteuermeldung erfolgt im OSS dann quartalsweise. Grundsätzlich müssen Online-Händler in Zukunft die Meldung innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Ende des Meldezeitraumes getätigt haben. Für das 3. Quartal wäre dies dann beispielsweise im Oktober 2021.

Anmeldung seit April 2021 möglich

Seit 01. April 2021 können sich Online-Händler über das Elster-Portal beim Bundeszentralamt für Steuern für das One Stop Shop - Verfahren anmelden. Das erfolgt wie beim bekannten MOSS-Verfahren über .csv-Upload oder manuelle Dateneingabe. Die Anmeldung zu OSS ersetzt nicht die Aufzeichnungspflicht der Buchführung! Hier müssen weiterhin die Meldungen wie gewohnt nachvollzogen und von deutschen sowie ausländischen Finanzbehörden geprüft werden können. Über die FIBU-Schnittstelle DreamRobot 2 DATEV mit dem neuen ADD ON Lieferschwelle | OSS ist dies einfach möglich.

DreamRobot 2 DATEV mit ADD ON für OSS

Während die DATEV bereits den Funktions- und Steuerschlüssel AM 62 für die Umsetzung des OSS-Verfahrens implementiert hat, wird die FIBU-Schnittstelle DreamRobot 2 DATEV von JERA mit dem ADD ON Lieferschwelle | OSS für die Nutzung des neuen Verfahrens erweitert. Mittels des ADD ONs können Online-Händler die Erlöse im OSS den jeweiligen Erlöskonten zuordnen und die Abgrenzung der OSS-Umsätze auf Basis eines Stichtags separat buchen.

OSS für Amazon PAN EU Händler

Auch Händler, die am Amazon PAN EU Programm teilnehmen, können das OSS nutzen. Durch die neue Lieferschwelle von 10.000,-- € in alle EU Länder gelten auch hier die gleichen Regeln. Der Verkauf in ein EU Land muss dann mit der jeweiligen Umsatzsteuer des Empfängerlandes berechnet und gebucht werden. Zu beachten ist hierbei zusätzlich, dass die lokalen Umsätze, zum Beispiel aus einem französischen Amazon Lager an einen französischen Kunden, weiterhin im Empfängerland angemeldet werden müssen. Aus diesem Grund müssen die gebuchten Tax-Services weiter genutzt werden: Die lokalen Umsätze und die Verbringungen müssen in den jeweiligen Ländern zusätzlich gemeldet werden.

OSS-System: Aufwand und Vorteile abwägen

Durch die einmalige Umsatzsteuerregistrierung bietet das OSS-System vor allem Zeitersparnis und reduziert Fehlerquellen, da die Einzelmeldungen in den EU-Ländern entfallen. Steuerliche und rechtliche Risiken werden verringert. Nicht zuletzt bietet die quartalsweise Meldung und Abführung mehr Spielraum hinsichtlich der Liquidität. Ein Steuerberater kann Online-Händler dabei unterstützen, Aufwand und Vorteile gegenüberzustellen und herauszufinden, ob das OSS-Verfahren für das eigene Unternehmen sinnvoll ist oder nicht. In der Finanzbuchhaltung hilft letztlich die JERA Schnittstelle DreamRobot 2 DATEV mit dem ADD ON Lieferschwelle | OSS, die im OSS-Verfahren anfallenden Umsätze korrekt zu verbuchen.

Mehr Informationen zur JERA Schnittstelle erhalten Sie hier

Dieser Blogbeitrag dient der Information zum Thema One Stop Shop, stellt aber keine steuerliche Beratung dar und kann diese auch nicht ersetzen. Bitte lassen Sie sich zu Ihren individuellen Anforderungen von Ihrem Steuerberater beraten.


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Über JERA GmbH

Die JERA GmbH wurde 2013 in Vörstetten bei Freiburg im Breisgau gegründet. Das Unternehmen hat sich auf die Programmierung von Schnittstellen zwischen ERP-Systemen, Shopsystemen und Buchhaltungssystemen im Onlinehandel spezialisiert. Mit Standard-FIBU-Schnittstellen werden Prozesse zur Übergabe von FIBU-Daten zum Steuerberater optimiert.

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Über den Autor

Seit 2013 ist Johannes Seidel Geschäftsführer der JERA GmbH. Nach Ausbildung und jahrelanger Mitarbeit bei der F.W.Woolworth GmbH hat er das IT-Systemhaus Log In Freiburg GmbH gegründet. Nach über 15 Jahren entstand daraus die JERA GmbH, die Händler und Steuerberater bei der Optimierung der Buchhaltung von E-Commerce-Unternehmen unterstützt.

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