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OTTO Market aktualisiert Gebühren und AGB

Was kürzlich als 71-seitiges Dokument in die Postfächer der Online-Händler:innen flatterte, die auf OTTO Market verkaufen, sorgt bei einigen für Fragezeichen: Einer der erfolgreichsten Marktplätze in Deutschland – OTTO.de – startet mit umfangreichen Änderungen an den Gebühren und AGB ins neue Jahr.

Die geänderten Nutzungsbedingungen, die ab dem 15.2.2024 greifen, bedeuten für dich als Online-Händler:in vor allem: schnell handeln und neu kalkulieren.

Welche maßgeblichen Änderungen gibt es?

Zum einen wurde die Gebührenstruktur von OTTO Market für Online-Händler:innen angepasst. Die bisherige monatliche Grundgebühr von 39,90 € bleibt unverändert, aber bei den Provisionen gibt es Änderungen. Viele Sortimente sind davon nicht oder wenig betroffen, andere stärker. In nur wenigen Sortimenten gibt es Reduzierungen (z.B. bei Baby-Zubehör um 5 Prozent) und in einigen Bereichen signifikante Erhöhungen. Deutlich höhere Gebühren fallen künftig zum Beispiel im Bereich der Haushaltselektronik an: Hier wurde die Gebühr nahezu verdoppelt (bisher 8 Prozent, jetzt 15 Prozent). Die Gebühren in den Segmenten Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel wurden von 10 auf 15 Prozent erhöht. Gestiegen sind auch die Kosten in den Bereichen Uhren (3 Prozent), Schmuck (2 Prozent) und Garten (2 Prozent). Dies sind nur Auszüge. 

 Wir empfehlen, kurzfristig die jeweils auf dich zutreffenden Gebühren zu prüfen.

Änderungen in den AGB

Auch wenn man sich die Anpassungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anschaut, dann heißt es: Strategien überdenken. Es gibt teils erhebliche Änderungen in den AGB von OTTO Market. Diese bringen dir z. B. Erleichterung in der Verwaltung: Künftig können Dritte eingebunden werden, um die Aktivitäten auf der Plattform zu verwalten.

Und im Sinne der Konsument:innen: OTTO verfolgt mit seinem Marktplatzangebot das Ziel, von den Endkund:innen als relevante Einkaufsstätte wahrgenommen zu werden. Zur Förderung der Attraktivität des Marktplatzes muss den Endkund:innen ein möglichst kund:innenfreundliches Einkaufserlebnis geboten werden. Hierzu gibt es diverse Nachschärfungen in den Nutzungsbedingungen, beispielsweise zur Verbesserung des Retourenmanagements.

Zudem wurden im Sinne der Compliance Anpassungen vorgenommen – unter anderem aufgrund des ab dem 17.02.2024 geltenden Digital Services Act. Dies betrifft Änderungen insbesondere zu den Vorgaben zur Produkt-Compliance, zu dem Vorgehen zur Identifizierung von rechtswidrigen Produkten sowie zu dem Complaint Tool von OTTO Market. Bei wiederholter offensichtlich missbräuchlicher Inanspruchnahme des Complaint Tools durch den/ die Online-Händler:in (z.B. zur Konkurrenzbereinigung) setzt OTTO die Bearbeitung von Beschwerden des/ der Händler:in nach vorheriger Abmahnung für einen angemessenen Zeitraum aus.

OTTO Market behält sich zudem das Recht vor, im Zweifel die gesamte Kommunikation der Online-Händler:innen mit Käufer:innen zu überprüfen, insbesondere wenn Automatismen vermeintlich unerlaubte Inhalte finden oder es zu Streitigkeiten mit den Endkund:innen kommt.

Dies sind einige der wichtigsten Änderungen. Wir empfehlen dir: Setz dich kurzfristig mit den neuen Nutzungsbedingungen auseinander, damit ihr weiterhin Planungs- und Rechtssicherheit habt.

Wir wünschen dir weiterhin effiziente und erfolgreiche Geschäfte auf OTTO Market.

OTTO AGB Änderungen