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Rechnungserstellung für OTTO-Händler ab 01.02.22 verpflichtend über OTTO Market

Ab dem 01.02.22 ist die Erstellung von Kaufbelegen für Verkäufe über OTTO nur noch in OTTO Market möglich. Die Rechnungserstellung läuft für Sie als DreamRobot-Kunden bereits über OTTO. Welche Änderungen auf Sie als Onlinehändler zukommen, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag. 

Änderung bei den Kaufbelegen von OTTO

Bisher stellte OTTO Market Kaufbelege für Endkunden bereit, die den Hinweis enthielten: "Dies ist keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug." Das ändert sich nun ab dem 1. Februar 2022.  Die von OTTO-Market erstellten Rechnungen werden ab diesem Datum verpflichtend, sodass Händler keine eigenen Rechnungen mehr erstellen oder Ihrem Paket beilegen dürfen. Stattdessen müssen Sie die von OTTO Market generierten Rechnungen nutzen.  

Eine Besonderheit bleibt für die Lieferziele Helgoland und Büsigen. Für diese beiden Regionen bleibt der Hinweis: "Dies ist keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug." auf den Kaufbelegen erhalten. 

Was ändert sich für Sie in DreamRobot?

Durch die Änderung von OTTO Market dürfen Händler ab dem 01.02.2022 keine eigenen Rechnungen mehr für Verkäufe über OTTO erstellen. Diese Änderung haben wir schon vor einiger Zeit für Sie umgesetzt, daher müssen Sie sich diesbezüglich an keinen neuen Workflow gewöhnen.    

Für Ihre Buchhaltung können Sie alle OTTO Market Rechnungen und Belege einzeln oder gesammelt aus Ihrem OTTO Market Account herunterladen. Diese sind dann über die OTTO Bestellnummer einfach den DreamRobot-Bestellungen zuzuordnen. Sie können in der Auftragsübersicht direkt nach den OTTO-Bestellnummern suchen. 

 Vorliegende Informationen Ihre Buchhaltung betreffend sollen Ihnen einen ersten allgemeinen Überblick über die veränderten Regelungen bei OTTO geben. Sie stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen. Zur Beurteilung Ihrer individuellen Sachverhalte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater!


C. Jupke Afterbuy

Über die Autorin

Durch die Zusammenarbeit zwischen DreamRobot & Afterbuy in der ECOMMERCE ONE möchten wir künftig Mehrwerte für unsere Kunden schaffen und breiten gemeinsam Themen auf, die für Onlinehändlerinnen und -Händler interessant sind. 

Dieser Beitrag wurde von Afterbuy erstellt. Als Marketing Managerin bei Afterbuy kennt Caroline sich mit allen Themen rund um den E-Commerce aus und schreibt für den Blog und Youtube-Kanal leidenschaftlich gerne über Tipps und Tricks für Onlinehändler, sowie Neuerungen im Onlinehandel.