Zum Hauptinhalt springen

One Stop Shop: So können Sie in DreamRobot Ihre Finanzexporte für OSS durchführen

Bereits im letzten Newsletter haben unsere Partner bei JERA Ihnen die bevorstehenden Änderungen zum One Stop Shop erläutert. Jetzt erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre Finanzexporte in DreamRobot durchführen können, um Ihre Steuerberater mit den notwendigen Informationen zu versorgen. 

Neue OSS-Regelung für Onlinehändler

Zum 01. Juli wird die bisher bekannte Lieferschwelle außer Kraft gesetzt. An ihre Stelle tritt die One Stop Shop (OSS)-Regelung, die bei Fernverkäufen an Privatpersonen ins europäische Ausland greift. 

Zwar fallen durch die neue Regelung die bürokratischen Schritte weg, die mit der steuerlichen Registrierung in einzelnen Ländern einhergegangen sind, jedoch sind die Lieferschwellen auch deutlich niedriger, bzw. wurden in eine einzige europaweite Schwelle von 10.000€ umgewandelt. Diese Schwelle erreichen Händlerinnen und Händler natürlich deutlich schneller als früher.  

Mehr Informationen dazu, ob Sie OSS nutzen können und was es sonst noch mit der neuen Regelung auf sich hat, können Sie in unserem Newsbeitrag vom letzten Monat nochmal nachlesen. 

Mehrwertsteuersätze in DreamRobot hinterlegen

Um Ihren DreamRobot-Account auf die bevorstehende OSS-Regelung vorzubereiten, sollten Sie zunächst unter AUFTRAG  Finanzen  Buchhaltung sicherstellen, dass Sie für alle Lieferländer, in die Sie exportieren, den korrekten Mehrwertsteuersatz hinterlegt haben.  

Die europäische Kommission stellt auf Ihrer Website eine Liste der aktuellen Mehrwertsteuersätze zur Verfügung. 

Wenn Sie diese Übersicht gepflegt haben und DreamRobot die Bestellungen Ihrer Verkaufsplattformen einliest, werden automatisch die gewählten Mehrwertsteuersätze für das jeweilige Lieferland verwendet und auf der Rechnung ausgegeben. 

Neues Feature in DreamRobot für Ihre Finanzexporte

Wenn Sie nun Ihre Finanzen für alle Lieferländer innerhalb der EU, in die Sie geliefert haben, exportieren möchten, haben Sie dafür zwei Möglichkeiten: 

  1. Entweder Sie wählen unter “und nur Lieferland” EU aus und unter “und nicht Lieferland” Deutschland. Dann werden Ihre Finanzdaten für alle Länder innerhalb der EU, in die Sie im oben angegebenen Zeitraum geliefert haben – mit Ausnahme von Deutschland – exportiert.  
  2. Oder Sie wählen unter “und nur Lieferland” explizit die Länder aus, für die Sie die Finanzdaten exportieren möchten. Hier haben wir jetzt eine kleine Optimierung für Sie eingebaut, sodass Sie nicht jedes Land einzeln exportieren müssen. Wählen Sie einfach nacheinander mehrere Länder aus und exportieren Sie die Daten zusammen. Dasselbe ist natürlich für “und nicht Lieferland” möglich.  

Überblick über Ihre Lieferschwellen

Wir möchten Sie ganz deutlich darauf hinweisen, dass Sie mit Ihrem Steuerberater unbedingt die Lieferschwellen im Blick haben sollten und DreamRobot nicht dafür garantieren kann, Ihnen die Erreichung der Lieferschwellen korrekt anzuzeigen! 

Dennoch möchten wir Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten dabei unterstützen, Ihre Exportumsätze im Blick zu behalten, damit Sie möglichst früh bemerken, wann Sie sich der Lieferschwelle von 10.000€ nähern. Dann können Sie rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater die Steuermeldepflicht für Fernverkäufe in die Wege leiten.  

Gesamtübersicht nach EU-Exporten filtern

Unter AUFTRAG  Finanzen können Sie wie gewohnt die Gesamtübersicht über Ihre Finanzen pro Kalenderjahr einsehen. Wir haben diese Übersicht um die Auswahl “Exporte innerhalb der EU” ergänzt. Wenn Sie zusätzlich die Verkäufe “mit MwSt.” filtern, können Sie hier die Übersicht über Ihre bisher erwirtschafteten BRUTTO-Umsätze sehen. Bitte beachten Sie aber, dass die Angabe der 10.000€ für die OSS-Regelung NETTO ist. 

Bitte machen Sie auch von der Ausblende-Funktion der Portalaccounts unter BENUTZER Gebrauch. So können Sie auch Verkäufe auf einzelnen Portalen oder z.B. Amazon FBA-Bestellungen ausfiltern, falls gewünscht. 

 Vorliegende steuerliche Informationen sollen Ihnen einen ersten allgemeinen Überblick über die veränderten Regelungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Fernlieferungen geben. Sie stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen. Zur Beurteilung Ihrer individuellen Sachverhalte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater!

Hinweis zur Aktualität der aktuellen OSS-Regelung 

OSS ist ein neues Verfahren, das neben dem bisherigen Verfahren angewendet werden kann. Dementsprechend sind noch nicht alle möglichen Konstellationen an Fällen bekannt. Achten Sie daher bitte auf Veröffentlichungen in und um dieses Thema, da die Möglichkeit besteht, dass sich Änderungen oder Erweiterungen ergeben.  

Hier können Sie sich jederzeit über die aktuell geltenden Regelungen informieren. 

One Stop Shop NL